Hanseatic IT - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen HIG - Hanseatic IT GmbH

Stand: 01.08.2024

§1 Grundlagen

  1. Die AGB von HIG - Hanseatic IT UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Hanseatic IT) kommen durch Kundenauftrag zum Gebrauch. Die Auftragserfüllung erfolgt ausschließlich auf Basis dieser AGB. Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der einzelvertraglichen Schriftform.
  2. Der §1 gilt auch für den Fall, dass Hanseatic IT von sonstigen AGB Kenntnis hatte. Anderweitige Regelungen haben nur Geltung, wenn Hanseatic IT ausdrücklich und in schriftlicher Form anderweitigen AGB zustimmt.
  3. Anpassungen der AGB sind Hanseatic IT vorbehalten. Der Kunde wird mit einer Vorlauffrist von 4 Wochen über etwaige in Kenntnis gesetzt. Die geänderten AGB erlangen Wirksamkeit, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung in Textform widerspricht. Erfolgt innerhalb dieser vier Wochen ein schriftlicher Widerspruch, kann Hanseatic IT den bestehenden Vertrag zu dem Termin kündigen zu dem die geänderten AGB wirksam werden.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Hanseatic IT kommt dann zum Abschluss, wenn Hanseatic IT das Vertragsangebot des Kunden annimmt. Kommt Hanseatic IT den oben genannten Leistungen und Pflichten nach, ist dies ebenso eine Vertragsannahme. Kommt es durch den Kunden zu einer Angebotsänderung, muss diese erst erneut von Hanseatic IT angenommen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Die entstanden Leistungen dürfen von Hanseatic IT als Referenzdarstellung genutzt werden, selbiges gilt für den Namen des Kunden. Wünscht ein Kunde dies nicht, so muss er frist-­ und formgerecht widersprechen.

§3 Inhalt und Nutzung

  1. Die Internetseiten mit ihrem gesamten Inhalt dürfen nicht gegen gesetzliche Regelungen oder gegen die Sitten verstoßen. Des Weiteren dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies alles bezieht sich auf Inhalt, Form und Zweck der Internetpräsenz. Der Kunde ist in eigener Verantwortung dazu verpflichtet sicher zu gehen, dass keine gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder pornografische Inhalte über die Internetseite verbreitet werden. Weiter darf nicht zu Straftaten aufgefordert werden oder diese in irgendeiner Art und Weise gefördert werden. Sämtliche Verstöße gelten auch für jedwede weitergehenden Leistungen die aus dem Angebot des Kunden hervorgeht. Auch die Beschaffenheit der Daten, deren Art sowie deren Vervielfältigungsmöglichkeit sind hiervon betroffen. Im Besonderen gilt dies auch für die Speicherung und Versendung von Daten auf den Hanseatic IT-­‐Servern und denen von seinen Partnerunternehmen. Kommt es durch den Kunden zu oben genannten Verstößen, behält sich Hanseatic IT eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-­‐ EUR von diesem Kunden einzufordern. Zudem behält sich Hanseatic IT das Recht vor, die betroffenen Inhalte unzugänglich zu machen oder gar zu löschen. Zudem kann Hanseatic IT Schadensersatz für jeglichen hieraus entstandenen Schaden vom Kunden verlangen. Dies gilt nur so lange, wie dieser Schaden vom Kunden zu vertreten ist. Der hieraus resultierende Schadensersatz tritt neben die Vertragsstrafe und schließt diese in keiner Weise aus. Von Schadensersatzforderungen Dritter wird Hanseatic IT freigestellt, sofern diese auf die Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.
  2. Hanseatic IT und dessen Partnerunternehmen (Erfüllungsgehilfen) übernehmen keine Gewährleistung für die Weiterleitung gesendeter Daten und Inhalte an einen Empfänger. Dies tritt nur dann nicht in Kraft, wenn sich Hanseatic IT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. Wird die vertraglich festgelegte Transfer-­‐ und Datenmenge vom Kunden überschritten, behält sich Hanseatic IT das Recht vor diese Internetseiten zu sperren und ein der Mehrleistung genügendes Entgelt zu fordern.
  3. Wird dem Kunden von Hanseatic IT oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen ein Antivirenprogramm zur Nutzung bereitgestellt, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dadurch kein kompletter Schutz gewährleistet wird. Hanseatic IT übernimmt keinerlei Haftung für Angriffe durch Computerviren oder ähnlich geartete Bedrohungen. Die Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Für Schäden durch einen irgendwie gearteten Computerangriff übernimmt Hanseatic IT keinerlei Haftung.

§4 Kundenpflichten

  1. Über eine Änderung der gemachten Kundenangaben, muss der Kunde Hanseatic IT unverzüglich in Kenntnis setzen. Auch sichert der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben bezüglich Person und für das Vertragsverhältnis zählende Daten zu. Der Kunde ist im Falle eines hieraus entstehenden Schadens gegenüber Hanseatic IT ersatzpflichtig. Alle Leistungen können in diesem Fall eingestellt und/oder gesperrt werden.
  2. Daten aller Art müssen vom Kunden gespeichert werden. Für einen Datenverlust wird keine Haftung übernommen. Sicherungskopien der, für die Nutzung nötigen Programme ist zulässig. Das Vorangegangene gilt nur dann nicht, wenn der Kunde Hanseatic IT oder einen Partner ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt hat.
  3. Sollten Passwortdaten in die Hände unbefugter Dritter gelangen, ist der Kunde verpflichtet dies unverzüglich gegenüber Hanseatic IT anzuzeigen. Sollten durch Dritte durch die Erlangung von Passwörtern Schäden verursachen, wird keinerlei Haftung übernommen. Hanseatic IT behält sich in diesen Fällen Schadensersatzforderungen vor.
  4. Der Kunde betreibt eigenverantwortliche Datensicherung auf von Hanseatic IT und deren Partnern unabhängigen externen Speichermedien.
  5. Wird der Geschäftsbetrieb von Hanseatic IT durch schadhafte Software Dritter in irgendeiner Art beeinträchtigt oder gefährdet behält sich Hanseatic IT das Recht vor dieses Kundenkonto kostenpflichtig zu sperren oder zu entfernen. Sollten Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens kommen, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

§5 Pflichten von Hanseatic IT

  1. Die für die Nutzung durch den Kunden benötigten Server sind stets erreichbar. Ausgenommen sind plötzlich eintretende Hardwareschäden. Für die Erhaltung der reibungslosen Verfügbarkeit und Nutzung des Angebotes ist Hanseatic IT berechtigt pro Monat Wartungsarbeiten durchzuführen. Pro Monat dürfen jedoch sechs Stunden nicht überschritten werden. Im Falle allgemeiner Internetunsicherheiten, wie Großangriffe durch Hacker (insbesondere Wurm-­‐ oder Bot-­‐Net-­‐Angriffe), Störungen des Netzes auf Grund höherer Gewalt, können Vertragsgewährleistung außer Kraft gesetzt werden. Hanseatic IT verpflichtet sich den Kunden unverzüglich über etwaige Maßnahmen zu informieren.
  2. Gegenüber domainvergebenen-­‐ und verwaltenden Unternehmen wie UnitedDomains und DENIC etc. übernimmt Hanseatic IT lediglich die Vermittlung von Leistungen. Die Registrierung erfolgt auf Wunsch des Kunden, unterliegt jedoch dem Vertragsverhältnis des Kunden zu diesen Unternehmen und dessen Leistungen. Hanseatic IT schließt hierbei jede Haftung aus.
  3. Kommt es zu Leistungen durch Dritte, geht diese Gefahr auf den Kunden und/oder auf den Erfüllungsgehilfen über.

§6 Eigentumsvorbehalt

Hanseatic IT bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Produktionskosten durch den Kunden oder von ihm beauftragten Personen im Eigentümer sämtlicher erstellter Leistungen. Basis sind die im Werksvertrag und/oder Pflichtenheft genannten Entgelte.

§7 Lizenzen

Der Urheberrechtsinhaber ist und bleibt, solang nicht anders vertraglich vereinbart Hanseatic IT und dessen Erfüllungsgehilfen. Hanseatic IT kann seine Kunden jedoch mit zeitlich und räumlich begrenzten Nutzungsrechten ausstatten. Dies bedarf jedoch grundsätzlich der Vertragsform. Das zu Nutzung übereignete Produkt ist nicht auf Dritte übertragbar.

§8 Beendigung des Vertrages

Die Beendigung der Nutzung der von Hanseatic IT und deren Erfüllungsgehilfen erstellten Produkte kann durch Kündigung des Kunden oder durch den Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer erfolgen. Die vereinbarten Vertragspflichten des Kunden bestehen auch über die Beendigung hinaus.

§9 Zahlungsmodalitäten

Nach Rechnungsstellung ist der Kunde umgehend verpflichtet den vereinbarten Betrag an Hanseatic IT zu überweisen oder via Barzahlung zu entrichten. Für die erfolgreiche Begleichung durch den Kunden ist das Datum des Zahlungseinganges entscheidend. Im Falle eines Verzuges der Zahlung durch den Kunden, muss dieser Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe entrichten. Die Einstellung von Leistungen durch Hanseatic IT und deren Erfüllungsgehilfen ist nach erfolgloser Mahnung zulässig. Dies betrifft in erster Linie die Sperrung der Internetseite sowie, die der dazugehörigen Email-­‐Accounts. Der Kunde wird durch diese Schritte jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden. Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn diese gerichtlich bzw. rechtskräftig ermöglicht wurde. Sollte Hanseatic IT nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben, ist eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte nicht zulässig.

§10 Gewährleistung

Sollte es zu Mängelleistungen durch Hanseatic IT und/oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen kommen, obliegen dem Kunden nachfolgende Pflichten: a) Fehlermeldungen und ev. auftretende Mängel müssen protokolliert und dokumentiert werden. Im Anschluss müssen diese Mängel zeitnah bei Hanseatic IT angezeigt werden. Für das Übermitteln der Mängelliste hat der Kunde zwei Wochen Zeit. Sind diese Mängel nicht auf Hanseatic IT zurückzuführen besteht keine Gewährleistung. Insbesondere ist bei unsachgemäßer Handhabung, Manipulation und Bedienungsfehlern ist dies der Fall.

§11 Rechte Dritter

Kommt es durch Hanseatic IT oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zu Urheber-­‐ und/oder Schutzrechtsverletzungen deutscher gewerblicher Norm, ist der Kunde von jeglichen Forderungen Dritter entbunden. Entstehende Kosten trägt in diesem Fall Hanseatic IT. Hierfür entscheidend ist, dass der Kunde etwaige Verstöße umgehend Hanseatic IT meldet und zudem Hanseatic IT sämtliche relevanten technischen und rechtlichen Schritte überlässt.

§12 Haftung

Hanseatic IT übernimmt nur dann eine Haftung, wenn klar ersichtlich ist, dass der entstandene Schaden auf Grund der wesentlichen Verletzung der ausgehandelten Vertragspflichten resultiert ist. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes, tritt nach dem Nachweis eine Haftung durch Hanseatic IT in Kraft. Die maximale Haftung ist grundsätzlich nur auf die Höhe des Vertragsgegenstandes begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die Erfüllungsgehilfen von Hanseatic IT. In keinem Fall wird für den Inhalt externer Verknüpfungen, die der Kunde auf seiner Internetseite zusätzlich schaltet, die Haftung übernommen.

§13 Datenschutz

Aus real-­‐technischen Gründen, die unabdingbar sind, sind Hanseatic IT und deren Erfüllungsgehilfen in der Lage personenbezogene Kundendaten einzusehen. Diesen stimmt der Kunde ausdrücklich zu, da eine effektive Projektbearbeitung sonst nicht möglich ist. Sollten auf Grund von Computerkriminalität widererwartend Kundendaten an Dritte gelangen, übernimmt Hanseatic IT, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, keinerlei Haftung.

§14 Kündigung

  1. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit können beide Seiten den bestehenden Vertrag mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen (Kündigung innerhalb der ersten Monatswoche). Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Die Nutzungen über Webhosting-­‐ und Space werden, genauso wie Domain-­‐Sicherung und digitale Zertifikate grundsätzlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen. Diese sind ebenfalls mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf dieser zwölf monatigen Laufzeit zu kündigen. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit erneut um ihren Mindestzeitraum. Die Abrechnung erfolgt je Vertragsgestaltung monatlich oder jährlich.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch Hanseatic IT ist zu jeder Zeit möglich, wenn der Kunde zahlungssäumig wird. In der Regel tritt dies bei Nichtzahlung von zwei Monaten ein. Kommt es zu einer Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden in Form der oben genannten relevanten Paragraphen, ist eine außerordentliche Kündigung ebenfalls möglich. Auch dann, wenn es der Kunde versäumt mit einer Frist von drei Wochen relevante personen-­‐ und/oder unternehmensbezogene Daten bei Hanseatic IT bekannt zu machen. Besonders bei Änderung des Firmen-­‐ oder Wohnsitzes.
  3. Für eine fristlose Kündigung bedarf es einer schriftlichen vorangegangenen Abmahnung. Diese jedoch nicht notwendig, wenn eine Fortführung des Vertrages, auf Grund schwerwiegender Fälle nicht zumutbar ist.
  4. Eine sofortige Sperrung der Internetseite und zugehöriger Email-­‐Accounts, ist in einem solchen Fall zulässig. Die noch ausstehenden Restbeträge aus der Vertragsschuld sind zu entrichten.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Vertragsergänzungen oder etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Kunde verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung über die Speicherung seiner Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
  4. Sollten einzelne Klauseln und Absätze dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen unberührt. Beide Vertragsseiten verpflichten sich gemeinsam zu wirken, um eine passende Ersatzregelung zu treffen, die dem Inhalt nach der unwirksamen Klausel entspricht.
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